Gasnetzkarte
§ 22 GasNZV; Aufzeichnungspflichten und gemeinsame Veröffentlichungspflichten
„Die Netzbetreiber sind verpflichtet, im Internet eine gemeinsame Gasnetzkarte in elektronischer Form für Deutschland zu veröffentlichen“.
Diese Gasnetzkarte können Sie unter dem Link www.gasnetzkarte.de abrufen.