Netz Strom
Unsere Netze für Ihre Energie
Mit modernster Technik stellt die KEW AG das Stromnetz Händlern und Lieferanten diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kundenabnahmestellen im Netzgebiet zur Verfügung. Unsere Leistungen für die Versorgungsqualität und –sicherheit sind verbunden mit hohen Investitionen für Instandhaltung und Erneuerung.
Ca. 1.263 km Stromleitungen liegen in der Verantwortung des Geschäftsbereichs Netzservice der KEW Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG in Neunkirchen. Zu den Netzen kommen 3 Umspannwerke und zahlreiche Umspannstationen hinzu.
Informationen über unsere Stromnetze in Neunkirchen sowie dem Netzzugang finden Sie in der linken Navigationsleiste.
Erfolgreiche und persönliche Betreuung und Beratung benötigt schnelle Kommunikationswege und Vertrauen.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen zur Netznutzung Strom:
Frau Ute Blinn
Telefon: 06821/200-290
E-Mail: nnm(at)kew.de
Öffentliche Bekanntgabe des Netzbetreibers KEW AG Neunkirchen zur Stromversorgung
Der Netzbetreiber KEW AG ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 jedermann an sein Niederspannungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom zu gestatten.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom nutzen.
Darüber hinaus gelten die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen auch für alle bis zum 12.07.2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse mit Wirkung des auf diese Bekanntmachung folgenden Tages.
Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet unter „www.kew-netz.de" veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der KEW AG aus.
Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.