Mehr- Mindermengen
Gemäß § 13 Abs. 3 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 sind durch die Netzbetreiber einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen. Die durch KEW berücksichtigten Preise für die Berechnung der Mehr- Mindermengen basieren auf dem VDN-Praxisleitfaden „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und –mindermengen“ und können unter dem Link:
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Mehr-_Mindermengenabrechnung
abgerufen werden.