Photovoltaik-Einspeisevertrag

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistungdieser Anlagen zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms nach EEG verpflichtet.

 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren zur Meldung von PV-Anlagen am 8. April 2011 umgestellt.
Zur Meldung steht nur noch das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Die Übermittlung des nunmehr nicht mehr zur Verfügung gestellten Meldeformulars per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang ist nicht mehr möglich.


Die Bundesnetzagentur versendet nach Übernahme der Daten an die Anlagenbetreiber eine Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung. Diese Registrierungsbestätigung ist als Anmeldenachweis der KEW AG vorzulegen.

Zugang zu dem Online-Portal finden Sie unter:  

https://app.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal/