Die Anlage muss bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden, welche die Informationen wiederum an uns weitergibt. Eine zusätzliche Anmeldung bei uns entfällt somit.
Bitte senden Sie uns direkt eine Anfrage an TKB@KEW.DE
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E1 VDE-AR-N 4105 Antragstellung
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E2 VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen
Lageplan mit Bezeichnung des Grundstücks und Aufstellungsort der Photovoltaik-Anlage
Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E4 VDE-AR-N 4105 Einheitenzertifikate
Einphasiger Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz
Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung durch den von Ihnen beauftragen und zugelassenen Elektroinstallateur
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Die hier genannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ aufsummierte Gesamtleistung bis maximale 800W bzw. 800VA wird unterschiedlich bezeichnet (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Plug and Play-PV etc.), hat aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen oder Mehrfachstecker sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.
Nein, eine gesonderte Anmeldung wird nicht benötigt. Lediglich die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist verpflichtend.
Sie benötigen zumindest einen Zähler mit Rücklaufsperre, besser aber noch einen Zweirichtungszähler. Nach Ihrer Anmeldung bei der Bundesnetzagentur überprüfen wir Ihren Zähler und wechseln diesen, falls nötig, kostenfrei.
Der Anschluss und die Überprüfung der elektrischen Anlage müssen durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Die Elektrofachkraft muss folgendes prüfen und ggf. Änderungen an der Installation vornehmen:
Ist die Leitung für Einspeisung ausreichend dimensioniert?
Muss die hier vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung ausgetauscht werden?
Bedarf es der Installation einer speziellen Energiesteckdose (falls keine feste Installation durch Elektrofachkraft erfolgt)“
Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Der Anschluss erfolgt entweder „fest“ am Endstromkreisverteiler oder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung Hierbei sind die in der VDE-Anwendungsregel DIN VDE V 0100-551-1 formulierten Anforderungen umzusetzen.
Nein. Im „vereinfachten Verfahren zur Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen“ (Ablaufdiagramm) ist dies nicht zulässig. In diesem Fall erfolgt Anmeldung beim Netzbetreiber, Planung und Errichtung durch einen Fachbetrieb nach der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105).
Ja. Betreiber von PV-Anlagen sind gemäß EEG verpflichtet, über das Meldeportal (www.marktstammdatenregister.de) der Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Anlage innerhalb eines Monats ab der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren.
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