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    Wir informieren Sie über mögliche Gefahren, Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten beim Eintreten eines Störfalls bei unserer "Gaskugel" in der Gustav-Regler-Straße.

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Strom

Niederspannung

⇒ STROM INBETRIEBSETZUNGSPROTOKOLL PV EIGENANLAGE UND BATTERIESPEICHER

 

TAB Niederspannung

Technische Anschlussbedingungen Niederspannung

 

Anlage 1 Technische Mindestanforderungen TMA für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

 

Anlage 2 Vorgaben Anschlussschränke im Freien

 

⇒ STROM TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN (TAB) NIEDERSPANNUNG MIT ERLÄUTERUNGEN DES VERBANDES

 

Begründungen zu den Konkretisierungen TAB Niederspannung KEW

 

Begründungen zu den Ergänzungen in den „Erläuterungen des VEWSaar e. V. zur TAB Niederspannung“ laut § 19 EnWG

 

⇒ STROM BLITZSCHUTZ AN ABGASANLAGEN 

 

⇒ STROM BLITZSCHUTZ UND ANTENNENERDUNG

 

⇒ STROM VERORDNUNG ÜBER ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DEN NETZANSCHLUSS UND DESSEN NUTZUNG FÜR DIE ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG IN NIEDERSPANNUNG (NIEDERSPANNUNGSANSCHLUSSVERORDNUNG - NAV)

 

Zeitplan Netzanschlussbegehren: Zeitplan Netzanschlussbegehren Link zu VEWSaar

 

  • Strom Auftrag Baukraftanschluss
  • Strom Inbetriebsetzungsprotokoll Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge
  • Strom Technische Richtlinie Anschlussschränke im Freien (Strom - Niederspannung)
  • Strom Auftragserteilung Strom In- und Ausserbetriebsetzung

Mittelspannung

TAB Mittelspannung

 

Ab dem 27. April 2019 werden die beiden Richtlinien "TAB Mittelspannung 2008" sowie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" einschließlich der 4. Ergänzung hierzu außer Kraft gesetzt und durch die VDE-AR-N 4110:2018-11 ersetzt.

Ergänzend zur VDE-AR-N 4110:2018-11 sind die Konkretisierungen der TAB Mittelspannung des VEWSaar e.V. sowie die Konkretisierungen zu den Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung der Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG und der Gemeindewerke Kirkel GmbH anzuwenden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Projektabwicklung Strom (PET@KEW.DE).

 

Technische Mindestanforderungen

 

Die Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG legt als technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie Elektrizitätsverteilernetzen und Anlagen direkt angeschlossener Kunden über die technischen Anwendungsregeln des VDE (TAR) und der TAB Mittelspannung des VEWSaar e.V. hinausgehende technische Mindestanforderungen i. S. d. §19 Abs. 1 EnWG fest, die in den " Konkretisierungen zu den Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung der Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG und der Gemeindewerke Kirkel GmbH" zu ersehen sind.

Begründungen zu den Konkretisierungen TAB Mittelspannung

 

TAB Mittelspannung „Begründungen zu den Ergänzungen“ § 19 Technische Vorschriften EnWG

 

TAB Mittelspannung Link zu VEWSaar

 

Konkretisierungen zu den Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung

 

Netzanschlussbegehren:

 

Sämtliche Netzanschlussbegehren in der Mittelspannung sind mit den Formularen des Anhangs E der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 an die Projektabwicklung Strom PET@KEW.DE zu richten.

Formulare Anhang E VDE-AR-N 4110 Link zu VEWSaar

 

Zeitplan Netzanschlussbegehren:

Zeitplan Netzanschlussbegehren Link zu VEWSaar

Gas

⇒ GAS ERDGASZUSAGE UND INBETRIEBSETZUNG DER ERDGASANLAGE

  • Gas Biogas Einspeisung Technische Mindestanforderungen
  • Gas Messeinrichtung Technische Mindestanforderungen
  • Gas Netzanschluss Gas Technische Mindestanforderungen
  • Gas Auftragserteilung Gas Wasser In- und Ausserbetriebsetzung

Wasser

⇒ WASSER ANSCHLUSS WASSERVERSORGUNG UND INBETRIEBSETZUNG

  • Strom Auftragserteilung Strom In- und Ausserbetriebsetzung

Fernwärme

  • AVB Fernwärme V
  • Ergänzende Bestimmungen zur AVB Fernwärme V
  • Preisblatt zu AVB FernwärmeV (Stand 01.01.2025)
  • Technische Anschlussbedingungen (TAB) WärmePlus Service
  • Fertigmeldung Wärmeversorgungsanlage
  • Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Raumheizung und Warmwasserbereitung

Allgemein

⇒ ALLGEMEIN GEBIET DER NETZBETREIBER SAARLAND

  • Allgemein Bauherrenbroschüre

Information zur Gastkonzession

Für Installationsunternehmen, die nicht bei der VEW Saar eingetragen sind und Installationsarbeiten an Strom-, Gas- und Wasserinstallationsanlagen ausführen möchten, werden Gastkonzessionen (Ausnahmegenehmigung) mit einer begrenzten Gültigkeit bis zum Ende des Jahres erteilt.

 

Wie erhalten Sie eine Gastkonzession

Um die Gastkonzession zu erhalten, müssen Sie sich bei der VEW Saar registrieren unter folgendem Link https://www.vewsaar.de.

 

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