⇒ STROM INBETRIEBSETZUNGSPROTOKOLL PV EIGENANLAGE UND BATTERIESPEICHER
Technische Anschlussbedingungen Niederspannung
Anlage 1 Technische Mindestanforderungen TMA für Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
⇒ STROM TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN (TAB) NIEDERSPANNUNG MIT ERLÄUTERUNGEN DES VERBANDES
⇒ STROM BLITZSCHUTZ AN ABGASANLAGEN
⇒ STROM BLITZSCHUTZ UND ANTENNENERDUNG
Zeitplan Netzanschlussbegehren: Zeitplan Netzanschlussbegehren Link zu VEWSaar
TAB Mittelspannung
Ab dem 27. April 2019 werden die beiden Richtlinien "TAB Mittelspannung 2008" sowie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" einschließlich der 4. Ergänzung hierzu außer Kraft gesetzt und durch die VDE-AR-N 4110:2018-11 ersetzt.
Ergänzend zur VDE-AR-N 4110:2018-11 sind die Konkretisierungen der TAB Mittelspannung des VEWSaar e.V. sowie die ergänzenden Bedingungen zu den Technischen Anschlussbedingungen der Kommunalen Energie- und Wasserversorgung AG anzuwenden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Projektabwicklung Strom (Herrn Christopher Altmeier, Fachleiter Projektabwicklung Strom, PET@KEW.DE)
Technische Mindestanforderungen
Die Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG legt als technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses von Erzeugungsanlagen, Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie Elektrizitätsverteilernetzen und Anlagen direkt angeschlossener Kunden über die technischen Anwendungsregeln des VDE (TAR) und der TAB Mittelspannung des VEWSaar e.V. hinausgehende technische Mindestanforderungen i. S. d. §19 Abs. 1 EnWG fest, die in den "Ergänzende Bedingungen zu den Technischen Anschlussbedingungen Mittelspannung der Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG" zu ersehen sind.
TAB Mittelspannung Link zu VEWSaar
Netzanschlussbegehren:
Sämtliche Netzanschlussbegehren in der Mittelspannung sind mit den Formularen des Anhangs E der VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4110 an die Projektabwicklung Strom PET@KEW.DE zu richten.
Formulare Anhang E VDE-AR-N 4110 Link zu VEWSaar
Zeitplan Netzanschlussbegehren:
Für Installationsunternehmen, die nicht bei der VEW Saar eingetragen sind und Installationsarbeiten an Strom-, Gas- und Wasserinstallationsanlagen ausführen möchten, werden Gastkonzessionen (Ausnahmegenehmigung) mit einer begrenzten Gültigkeit bis zum Ende des Jahres erteilt.
Wie erhalten Sie eine Gastkonzession
Um die Gastkonzession zu erhalten, müssen Sie sich bei der VEW Saar registrieren unter folgendem Link https://www.vewsaar.de.
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