Bei einem gewünschten Rückbau der Wirkleistungsbegrenzung bei Bestandsanlagen < 7 kWp mit Datum der Inbetriebnahme vor dem 15.09.2022 wird eine entsprechend ausgefüllte Errichterbestätigung benötigt.
Detailinformationen entnehmen Sie bitte den Festlegungen der Bundesnetzagentur. Im Folgenden haben wir bereits einige relevante Dokumente für Sie zusammengetragen:
Unser Redispatch-System befindet sich aktuell noch im Aufbau. Daher können Einsatzverantwortliche die Übermittlung der Initialen Stammdaten zu uns als Anlagennetzbetreiber derzeit noch nicht durchführen (voraussichtlich ab der ersten oder zweiten Septemberwoche).
Die KEW bietet die Übernahme der Marktrolle „Betreiber einer Technischen Ressource“ und „Einsatzverantwortlicher“ als Dienstleistung für Anlagenbetreiber im Netzgebiet der KEW und GWK an. Nähere Informationen erhalten Sie bei den weiter unten genannten Ansprechpartnern.
Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistungdieser Anlagen zu melden. Andernfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms nach EEG verpflichtet.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Verfahren zur Meldung von PV-Anlagen am 8. April 2011 umgestellt.
Zur Meldung steht nur noch das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur zur Verfügung. Die Übermittlung des nunmehr nicht mehr zur Verfügung gestellten Meldeformulars per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang ist nicht mehr möglich.
Die Bundesnetzagentur versendet nach Übernahme der Daten an die Anlagenbetreiber eine Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung. Diese Registrierungsbestätigung ist als Anmeldenachweis der KEW AG vorzulegen.
Zugang zu dem Online-Portal finden Sie unter:
Ihren Ansprechpartner erreichen Sie per Mail, bitte hinterlassen Sie eine Rückrufnummer.
Zum Thema EEG
E-Mail: eeg@kew.de
Zum Thema Redispatch 2.0
E-Mail: nls_redispatch@kew.de
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