TAB Mittelspannung
Ab dem 27. April 2019 werden die beiden Richtlinien "TAB Mittelspannung 2008" sowie "Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" einschließlich der 4. Ergänzung hierzu außer Kraft gesetzt und durch die VDE-AR-N 4110:2018-11 ersetzt. Ergänzend zur VDE-AR-N 4110:2018-11 sind die Konkretisierungen der TAB Mittelspannung des VEWSaar e.V. anzuwenden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Projektabwicklung Strom (Herrn Christopher Altmeier, Fachleiter Projektabwicklung Strom, PET@KEW.DE)
Für Installationsunternehmen, die nicht bei der VEW Saar eingetragen sind und Installationsarbeiten an Strom-, Gas- und Wasserinstallationsanlagen ausführen möchten, werden Gastkonzessionen (Ausnahmegenehmigung) mit einer begrenzten Gültigkeit bis zum Ende des Jahres erteilt.
Wie erhalten Sie eine Gastkonzession
Um die Gastkonzession zu erhalten, müssen Sie sich bei der VEW Saar registrieren unter folgendem Link https://www.vewsaar.de.
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