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Für Installationsunternehmen, die nicht bei der VEW Saar eingetragen sind und Installationsarbeiten an Strom-, Gas- und Wasserinstallationsanlagen ausführen möchten, werden Gastkonzessionen (Ausnahmegenehmigung) mit einer begrenzten Gültigkeit bis zum Ende des Jahres erteilt.
Wie erhalten Sie eine Gastkonzession
Um die Gastkonzession zu erhalten, müssen Sie sich bei der VEW Saar registrieren unter folgendem Link https://www.vewsaar.de.
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