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Anmelde-/ Genehmigungsverfahren vor Installation der Anlage

Steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 600 W

Zur Anmeldung muss das nachfolgende Dokument ausgefüllt an TKB@KEW.DE gesendet werden. Sie erhalten nach der Überprüfung eine Anmeldebestätigung.

Anmeldung einer „Steckerfertigen Erzeugungsanlage“ bis 600 W“

Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz bis 135 kW

Zur Netzverträglichkeitsprüfung/ Anmeldung müssen die nachfolgenden Dokumente ausgefüllt anTKB@KEW.DE gesendet werden. Sie erhalten nach der Überprüfung eine Genehmigung für die Anlage.

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E1 VDE-AR-N 4105 Antragstellung

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E2 VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E3 VDE-AR-N 4105 Datenblatt Speicher bei Nutzung eines Speichers

Lageplan mit Bezeichnung des Grundstücks und Aufstellungsort der Anlage

Sonstige Photovoltaikanlagen

Bitte senden Sie uns direkt eine Anfrage an TKB@KEW.DE

Inbetriebsetzungsverfahren nach Installation der Anlage

Steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 600 W

Zur Inbetriebsetzung werden die folgenden Dinge benötigt:

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E8

Zweirichtungszähler – Falls Sie noch über keinen Zweirichtungszähler verfügen, so muss ein Zählerwechsel durch einen von Ihnen beauftragten zugelassenen Installateur veranlasst werden.

Photovoltaikanlagen am Niederspannungsnetz bis 135 kW

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E1 VDE-AR-N 4105 Antragstellung

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E2 VDE-AR-N 4105 Erzeugungsanlagen

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E3 VDE-AR-N 4105 Datenblatt Speicher bei Nutzung eines Speichers

Lageplan mit Bezeichnung des Grundstücks und Aufstellungsort der Photovoltaik-Anlage

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E4 VDE-AR-N 4105 Einheitenzertifikate

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E6 VDE-AR-N 4105 Zertifikat für Netz- und Anlagenschutz

Einphasiger Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Niederspannungsnetz

KEW Formular Auftragserteilung Stromzähler Einbau (ausgefüllt und unterschrieben durch den von Ihnen beauftragten und zugelassenen Elektroinstallateur)

Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung durch den von Ihnen beauftragen und zugelassenen Elektroinstallateur

Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz Formular E8 VDE-AR-N 4105 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlagen und/oder Speicher

Errichterbestätigung der KEW zur Umsetzung der Anforderungen des Einspeisemanagements bei Anlagen über 25 kWp

Sonstige Photovoltaikanlagen

Bitte senden Sie uns direkt eine Anfrage an TKB@KEW.DE

EEG-Anlagen Formular § 19 Zahlungsanspruch nach EEG 2023

Link zum Formular der VEW-Saar

FAQ Steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 600 W

Was ist eine steckerfertige Photovoltaik-Anlage?

Die hier genannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ aufsummierte Gesamtleistung bis maximale 600W bzw. 600VA wird unterschiedlich bezeichnet (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Plug and Play-PV etc.), hat aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen oder Mehrfachstecker sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.

Sind steckerfertige PV-Anlagen beim Netzbetreiber beim Netzbetreiber meldepflichtig?

Ja. Nach den „Erläuterungen des VEWSaar e.V. zu den Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ (TAB) und der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105) sind alle Erzeugungsanlagen beim Netzbetreiber anzumelden und bedürfen dessen Zustimmung.

Welchen Zähler benötige ich für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage?

Es ist zwingend ein Zweirichtungszähler notwendig. Der Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage an einem Einrichtungszähler ist nicht zulässig. Wird durch eine Erzeugungsanlage Strom in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist, dann dreht ein Einrichtungszähler rückwärts. Dies ist nicht zulässig, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. Zudem stellt ein Rückwärtslaufen des Zählers einen Verstoß gegen das Steuerrecht dar und fällt unter Steuerhinterziehung. Der Antrag zum Zählerwechsel erfolgt durch einen eingetragenen Elektroinstallateur.

Wer darf eine steckerfertige PV-Anlage anschließen?

Der Anschluss und die Überprüfung der elektrischen Anlage müssen durch eine Elektrofachkraft erfolgen. Die Elektrofachkraft muss folgendes prüfen und ggf. Änderungen an der Installation vornehmen:

Ist die Leitung für Einspeisung ausreichend dimensioniert?

Muss die hier vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung ausgetauscht werden?

Bedarf es der Installation einer speziellen Energiesteckdose (falls keine feste Installation durch Elektrofachkraft erfolgt)“

Wie kann eine steckerfertige PV-Anlage angeschlossen werden?

Anlagen mit dem typischen Schutzkontaktstecker sind in Deutschland nicht zulässig. Der Anschluss erfolgt entweder „fest“ am Endstromkreisverteiler oder über eine spezielle Energiesteckvorrichtung Hierbei sind die in der VDE-Anwendungsregel DIN VDE V 0100-551-1 formulierten Anforderungen umzusetzen.

Dürfen zusätzlich zu einer steckerfertigen PV-Anlage mit 600 W bzw. 600 VA weitere steckerfertige PV-Anlagen an einem Zähler betrieben werden?

Nein. Im „vereinfachten Verfahren zur Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen“ (Ablaufdiagramm) ist dies nicht zulässig. In diesem Fall erfolgt Anmeldung beim Netzbetreiber, Planung und Errichtung durch einen Fachbetrieb nach der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105).

Sind steckerfertige PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur meldepflichtig?

Ja. Betreiber von PV-Anlagen sind gemäß EEG verpflichtet, über das Meldeportal (www.marktstammdatenregister.de) der Bundesnetzagentur (BNetzA) ihre Anlage innerhalb eines Monats ab der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren.

Rückbau der Wirkleistungsbegrenzung bei Bestandsanlagen < 7 kWp mit Datum der Inbetriebnahme vor dem 15.09.2022

Bitte lassen Sie uns hierzu die entsprechend ausgefüllte Errichterbestätigung zukommen.

Errichterbestätigung

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